Ukraine: Aktuelle Information
An dieser Stelle möchten wir Sie über die wichtigsten Neuigkeiten im Rahmen der Hilfe für Ukraine-Geflüchtetete informieren. Sie finden unten aufgelistet Richtlinien sowie Kontaktmöglichkeiten zu den Themen Unterbringung, Anmeldung und Integration in den Alltag. Diese Daten können Sie hier als zweisprachiges Dokument aufrufen.
PDF „Update: Geflüchtete aus der Ukraine“ der Diakonie Deutschland
PDF Merkblatt "Rechte und Pflichten beim vorübergehenden Schutz" in Deutsch und Ukrainisch
Rechtkreiswechsel ab 01.06.2022
Der Bundesrat hat dem Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz zugestimmt: Damit ist der Rechtskreiswechsel für Geflüchtete mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG möglich. Das bedeutet eine sozialrechtliche Gleichstellung mit anderen anerkannten Geflüchteten: Zugang zu SGB II- und SGB XII-Leistungen, gesetzliche Krankenversicherung, BaföG und familienpolitische Leistungen. Voraussetzung für den Rechtskreiswechsel ist eine Fiktionsbescheinigung oder ein Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG, dh. die vollständige Registrierung und ed-Behandlung der Geflüchteten aus der Ukraine. Um Umsetzungsprobleme abzufedern konnten verlängerte Übergangsfristen festgehalten werden, sodass Geflüchtete, die vor dem 01.06.2022 registriert wurden, bis zum 31.10.2022 nachholend ed-behandelt werden können. Für den Fall, dass es bei den Jobcentern bei der Bearbeitung der Anträge zu Verzögerungen kommt, ist für eine Übergangsfrist bis zum 31.08.2022 sichergestellt, dass AsylbLG-Leistungen bezogen werden können und die Differenz zum bereits bestehenden SGB-Leistungsanspruch rückwirkend zum 01.06.2022 erstattet wird. Aufgrund der derzeitigen Lieferengpässe bei fälschungssicherem Papier, das für die Erteilung von Fiktionsbescheinigungen verwendet wird, werden vom Jobcenter bis zum 31.10.2022 auch Ersatzbescheinigungen akzeptiert. (Quelle: Diakonie Sachsen, Infokanal Ukraine Hilfe Nr. 23/2022 vom 25. Mai 2022)
Hinweis zur schnellstmöglichen Rückgabe der Antragsunterlagen
Zum 1. Juni 2022 übernimmt das Jobcenter für Ukraine-Flüchtlinge die Leistungen zum Leben. Um den Übergang für Ukrainerinnen und Ukrainer so einfach wie möglich zu gestalten und zeitnah Leistungen bewilligen zu können, bittet das Landratsamt um schnellstmögliche Rückgabe der übersandten Antragsunterlagen per E-Mail an jc.ukraine(at)kreis-meissen.de oder per Post an Landratsamt Meißen | Dezernat Soziales | Jobcenter | PF 10 01 52 | 01651 Meißen. Wichtig ist vor allem die Zusendung des Leistungsantrags SGB II. Die Formulare zu den Kontodaten und zur Krankenversicherung können auch später nachgereicht werden. Übergangsweise erfolgen die Auszahlungen in bar, wenn kein Konto vorhanden ist. Alle Informationen zum Zuständigkeitswechsel, der grundsätzlich ab dem 1. Juni 2022 möglich ist, finden Betroffene und Interessierte unter: https://www.kreis-meissen.org/pressemitteilung_20220506_corona.htm
Unterbringung
UNTERKÜNFTE in der Region Meißen:
Der Landkreis Meißen koordiniert Hilfsangebote für Ukraine-Flüchtlinge und beantwortet Fragen rund um die Unterbringung jener. Weitere Informationen: www.kreis-meissen.org
Wenn bereits Flüchtlinge aus der Ukraine von Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises aufgenommen wurden, sollte das Ausländeramt über folgende Kontakte informiert werden:
Telefon: 03521 725-1717 oder per E-Mail: auslaenderamt(at)kreis-meissen.de
Unterkünfte für Flüchtlinge aus der Ukraine können mitgeteilt werden an:
Telefon: 03521 725-9355 oder per E-Mail: auslaenderamt.unterbringung(at)kreis-meissen.de
Eigene Anmietung
Die ukrainischen Flüchtlinge dürfen sich auch eine eigene Wohnung anmieten.
Hinweis: Wohnungsvermieter müssen sich grundhaft vor der Vermietung/der Vergabe von Wohnungen an Flüchtlinge an das Ausländeramt wenden.
Hierzu bitten wir vorab, das Wohnungsangebot (Formular-Wohnungsangebot) an auslaenderamt(at)kreis-meissen.de zur Prüfung zu übersenden. Sie erhalten dann eine Bestätigung vom Ausländeramt.
Sollten die Bereitschaft und die Möglichkeiten bestehen, dass die Wohnungen für die ukrainischen Flüchtlinge z.B. durch Spendenmöbel ausgestattet werden, dient die „Checkliste Ausstattung Wohnung“ als Maßgabe für die Mindestanforderungen der Ausstattung.
Aufnahme bei Privatpersonen – mit Kostenerstattung
Für Personen, welche eigenverantwortlich privat untergebracht sind, ist es möglich, eine Kostenpauschale von 5 Euro je aufgenommene Person und je aufgenommenen Tag zu erhalten. Hierfür steht ein Abrechnungsformular zur Verfügung:
www.kreis-meissen.org/download/Aktuelles/Abrechnung-Ukraine-Privatunterbringung_Formular_.pdf
Voraussetzung: Anmeldung beim Ausländeramt
Unterbringung in Gewährsunterkünften – Anmietung durch Ausländeramt
Das Ausländeramt mietet nur Wohnungen an, die fortwährend mit Flüchtlingen belegt werden können und nur dafür zur Verfügung stehen. Die vom Landkreis angemieteten Wohnungen dienen ausschließlich dazu, die Flüchtlinge unterzubringen, bis diese nicht mehr der Unterbringungspflicht durch das Ausländeramt.
Anmeldung
AUFNAHME/ ANMELDUNG von Flüchtlingen aus der Ukraine:
Wenn bereits Flüchtlinge aus der Ukraine von Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises aufgenommen wurden, soll darüber das Ausländeramt über folgende Kontakte informiert werden. Dabei sollten bitte die Personendaten der Aufgenommenen sowie die Anschrift und Kontaktdaten der Aufnehmenden mitgeteilt werden.
Zudem wird darum gebeten, dass sich diese Flüchtlinge beim Einwohnermeldeamt der Stadt bzw. Gemeinde des Aufenthaltsortes anmelden. Notwendig ist dies, um eine Anschrift zur Verfügung zu haben, an welche auch Informationen zum Aufenthaltsrecht übermittelt werden können.
Telefon: 03521 725-1717 oder per E-Mail: auslaenderamt(at)kreis-meissen.de
Stadtverwaltung Großenhain | Mo. 13.30 - 16 Uhr | Tel.: 03522-304-144 |
Stadtverwaltung Meißen | Mo. 9 - 12 Uhr | Tel.: 03521 467-445 |
Stadtverwaltung RiesaRathausplatz 1 | Mo. 9 - 12 Uhr | Tel.: 03525 700-267 |
Sprachkurs
Sprachkurs für Kinder
Bitte Kontakt aufnehmen mit: Landesamt für Schule und Bildung; Frau Astrid Ebert,
Telefon: +49 351 8439-427
E-Mail: astrid.ebert(at)lasub.smk.sachsen.de
Die Anerkennung von Lehrkräften erfolgt über Frau Nehls vom Landesamt für Schule und Bildung (LASUB): E-Mail: julia.nehls(at)lasub.smk.sachsen.de, Tel.: 0351/8439191
Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) hat gemeinsam mit der Landesrektorenkonferenz eine Informationskampagne für ukrainische Studierende gestartet.
Ehrenamtlicher Sprachkurs für Erwachsene
Großenhain: Dienstags von 9 bis 11 Uhr
Informations- und Kommunikationszentrum der Diakonie Meißen,
Marktgasse 14, 01558 Großenhain
Beschulung von Kindern
Bitte Kontakt aufnehmen mit: Landesamt für Schule und Bildung; Frau Astrid Ebert, Telefon: +49 351 8439-427, E-Mail: astrid.ebert(at)lasub.smk.sachsen.de
Die Anerkennung von Lehrkräften erfolgt über Frau Nehls vom Landesamt für Schule und Bildung (LASUB): E-Mail: julia.nehls(at)lasub.smk.sachsen.de, Tel.: 0351/8439191
Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) hat gemeinsam mit der Landesrektorenkonferenz eine Informationskampagne für ukrainische Studierende gestartet.
Betreuung in einer Riesaer Kindertageseinrichtung
Großenhain | Diakonie Meißen, Bereich Migration | Tel.: 03522-3089908 |
Meißen | Familienamt | Tel.: 03521-467469 |
Riesa | Die Vermittlung eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung wird zentral koordiniert über die Stadtverwaltung Riesa | Frau Susann Pelz Frau Winnie Teichmann |
Anmeldung Sprachkurs
Eine aktuelle Übersicht zu allen Sprachkursen im Landkreis Meißen finden Sie hier. (Herausgeber: LRA/Frau Fänder)
Arbeit
Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit: Hr. Lange/Fr. Dühring/Hr. Khallouf
oder über die Mitarbeiter*innen der Diakonie Meißen, Migration
Kontaktinformationen:
Tel.: 0800 4 5555-00* für die Meldung und Aufnahme der arbeitsuchenden Geflüchteten
Tel.: 0800 4 5555-20* für einstellungsbereite Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
E:Mail: Riesa.Ukrainehilfe(at)arbeitsagentur.de
www.arbeitsagentur.de/ukraine
Haushalt/Haustiere
Hunde, Katzen und/oder Frettchen müssen über eine gültige Tollwutimpfung verfügen. Zudem ist zusätzlich ein Test (durch ein zugelassenes Labor) über die Wirksamkeit der Impfung erforderlich (Antikörperbestimmung). Daher ist die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Veterinäramt oder einer Tierarztpraxis dringend zu empfehlen.
Landkreis Meißen
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Dresdner Str. 25
01662 Meißen
Tel: 03522/3033502
Fax: 03522/3033500
lueva(at)kreis-meissen.de
www.kreis-meissen.org
Weitere Informationen
Patenschaften
GESUCHT: PATENSCHAFTEN FÜR UKRAINISCHE FLÜCHTLINGE IN GROßENHAIN UND GRÖDITZ
Täglich erreichen den Landkreis Meißen zahlreiche Geflüchtete aus der Ukraine. Wir suchen Patinnen und Paten, die diese Menschen in Großenhain und Gröditz unterstützen und begleiten möchten.
Eine Patenschaft kann sehr vielfältig sein. Dazu zählt zum Beispiel die Hilfestellung bei der Erstorientierung im neuen Wohnort. Ebenso kann die Begleitung zu Ämtern, Behörden und Schulen sehr hilfreich sein, insbesondere bei sprachlicher Unterstützung in Englisch, Russisch und/oder Ukrainisch. Auch kann eine gemeinsame Unternehmung eine kurze Ablenkung von den Kriegsgeschehnissen sein.
Eine Patenschaft bedeutet nicht, die Hauptverantwortlichkeit für alle Angelegenheiten der Flüchtlinge zu tragen. Vielmehr stimmen Sie sich mit den Mitarbeiter*innen der Flüchtlingssozialarbeit der Diakonie Meißen ab, in welchem Bereich Sie unterstützen können und möchten. Der Zeitaufwand des Engagements kann flexibel gestaltet werden, mindestens 3h/Woche. Sie werden außerdem durch unsere Ehrenamtskoordination begleitet und unterstützt. Unter anderem haben Sie die Möglichkeit, sich mit anderen Ehrenamtlichen zu vernetzen und Begleitangebote zu vielfältigen Themen wahrzunehmen.
Bei Interesse oder Nachfragen können Sie sich melden:
Sophie Schurig
Tel.: 0172/7473650
migration.ehrenamt(at)diakonie-meissen.de
SIM-Karten
Ab dem 19.04.2022 gibt es an den Beratungsstellen der Diakonie Meißen, Migration in Großenhain, Meißen und Riesa kostenlose SIM-Karten
Eine SIM-Karte pro Familie
Registrierung vor Ort möglich
Willkommensmappe vom Landkreis
www.kreis-meissen.org/20083.html
Sachsen
www.ukrainehilfe.sachsen.de
Broschüre “Erstorientierung – Informationen für Menschen aus der Ukraine” (Freistaat Sachsen) – in Deutsch und Ukrainisch
Bildunterschrift: Sprachunterricht für Erwachsene
Bildrechte/Fotografin: Diakonie Meißen/Susann Bauermeister