Sozialpädagogische Familienhilfe

Kontakt

Sozialpädagogische Familienhilfe
Naundorfer Straße 9
01558 Großenhain
T 03522 3521 656


Cornelia Vogel
M 0172 9845 271
cornelia.vogel@diakonie-meissen.de


Hier können Sie den Antrag stellen:

Landratsamt Meißen
Dezernat Soziales
Kreisjugendamt
PF 10 01 52
01651 Meißen

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Wir unterstützen Familien in Krisen

Die Mitarbeiter*innen der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) begleiten und unterstützen seit 1992 Familien im Kreisgebiet. In unserem multiprofessionellen Team der SPFH arbeiten vier Mitarbeiter*innen mit dem Abschluss als Erzieher*in mit der Zusatzqualifikation Sozialpädagogische Familienhilfe oder als Sozialarbeiter*in und/oder Sozialpädagoge*in.

Rechtliche Grundlagen - Nach welchen Gesetzen arbeiten wir?

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine ambulante Hilfeform im Leistungsspektrum der Hilfe zur Erziehung und erfolgt auf Grundlage des SGB VIII (KJHG - Kinder- und Jugendhilfegesetz) § 27 in Verbindung mit § 31.

Weitere Richtlinien und Gesetzmäßigkeiten unserer Arbeit sind:

  • bestehende kommunale Richtlinien und Handlungsweisungen
  • Bundeskinderschutzgesetz (BKdschutzg)
  • Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
  • Grundgesetz (GG)
  • UN-Kinderrechtskonvention

Zielgruppen - Wen möchten wir mit unserer Arbeit erreichen?

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Hilfe für die gesamte Familie. Unser Leistungsangebot ist offen für alle, unabhängig von religiöser Zugehörigkeit und Weltanschauung.

Unser Leistungsangebot ist für:

  • Familienmitglieder in krisenhafter Lebenssituation
  • Eltern, die eine Stärkung ihrer Erziehungsfähigkeit benötigen
  • Familienmitglieder, die durch Auffälligkeiten in ihrem Sozialverhalten gefährdet sind (Aggressionen, Gewalt, Drogen, Delinquenz, Ängste, soziale Isolationstendenzen, etc.)
  • Familienmitglieder mit stärkeren Defiziten im Bereich der Eigenverantwortung und altersgemäßen Selbständigkeit
  • Familienmitglieder mit Defiziten im Bereich des Selbstwertgefühls bzw. des Selbstvertrauens
  • Familienmitglieder mit Konflikten in Schule, Beruf oder Arbeit
  • Familienmitglieder mit psychiatrischen Krankheitsbildern und deren krankheitsbedingten Folgeerscheinungen

Ziele – Was möchten wir mit unserer Arbeit erreichen?

Mit unserer Hilfe zur Selbsthilfe möchten wir die Familienmitglieder zu einer selbstverantwortlichen Lebensweise befähigen und das Gemeinschaftsgefühl der Familie stärken. In Zusammenarbeit mit den Familienangehörigen schaffen die Mitarbeiter*innen in bestehenden Konfliktfeldern Freiräume für ressourcen- und lösungsorientierte Ansätze. Entsprechend ihrer Möglichkeiten werden alle Beteiligte in den Hilfeprozess eingebunden und wirken am Lösungsmanagement mit. Alle Familienmitglieder sollen in der Entwicklung ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten gefördert werden. Sie werden dazu befähigt, mehr Selbstvertrauen und ein größeres Selbstbewusstsein zu erlangen. Zudem gewinnen sie Orientierung auf ihrem weiteren Lebensweg und werden zu einem eigenverantwortlichen Handeln motiviert.

Weitere Ziele sind:

  • das Kindeswohls nach §8 SGB VIII (KJHG – Kinder und Jugendhilfegesetz) in Verbindung mit dem Bundeskinderschutzgesetz sicherstellen
  • gute Entwicklungschancen der Kinder ermöglichen
  • das gesamten Familiensystem stabilisieren
  • existenzielle Bedürfnisse sichern und stabilisieren
  • die Kompetenz der Erziehungsfähigkeit fördern
  • die Kommunikation fördern und angemessene Lösungsstrategien innerhalb der Familie erarbeiten
  • Hilfestellung bei alltagspraktischen Problemen, die innerhalb und außerhalb des familiären Rahmens ihren Ursprung haben (finanzielle Probleme, Rollenverständnis, Probleme in der Schule, partnerschaftliche Probleme, etc.),
  • ein ressourcen- und lösungsorientierten Konflikt- und Krisenmanagements erarbeiten
  • bei Ämter- und Behördengängen begleiten, anleiten und unterstützen
  • beim Aufbau eines tragfähigen sozialen Netzwerkes unterstützen

Grundlagen der pädagogischen Arbeit – Wie und nach welchen Prinzipien arbeiten wir?

Die Kinder- und Familienhilfe ist ein intensives, mobiles und entsprechend flexibles Jugendhilfeangebot, das sich individuell auf die jeweilige Problemsituation einstellt. Sie wird hauptsächlich in Form von aufsuchender Arbeit durchgeführt. Die Form der zu leistenden Hilfe umfasst die Beratung, Förderung und Anleitung der Kinder, Jugendlichen und deren Familien bei Schwierigkeiten und Problemen in Familie, Schule, Beruf und Freizeit. Grundlage unseres methodischen Vorgehens ist die systemische, lebensweltorientierte und ressourcenaktivierende soziale Arbeit.

Antragsstellung – Wie erhalte ich diese Hilfe?

Die Hilfe ist beim Landratsamt Meißen, Kreisjugendamt zu beantragen.
Im Rahmen der schriftlichen Antragstellung werden die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Hilfe durch den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) überprüft. Vor Beginn der Maßnahme werden konkrete Ziele und deren Umsetzungsweise, die Dauer der Hilfe sowie die Höhe der Fachleistungsstunden vereinbart. Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist für Leistungsempfänger kostenfrei.

Hier finden Sie uns

Beratungsdienste

Naundorfer Straße 9
01558 Großenhain
16
51.292793
13.531692

Suchtberatungs- und behandlungsstelle
KirchenBezirksSozialarbeit
Sozialpädagogische Familienhilfe
Erziehungsbeistand
Schulbegleitung & Schulassistenz
Schulsozialarbeit
Notfallseelsorge

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Hier finden Sie uns

Landratsamt Meißen

Loosestraße 17-19
01662 Meißen
16
51.159786
13.487306

Kreisjugendamt
Kreissozialamt

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