Medizinproduktesicherheit
Medizinproduktesicherheit
Die Aufgaben und Pflichten der/des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit umfassen nach § 6, Abs. 2 MPBetreibV folgende Punkte.
Die/der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt als zentrale Stelle in dieser Einrichtung folgende Aufgaben für den Betreiber (Diakonie Meißen) wahr:
- die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen
- die Koordinierung interner Prozesse der Einrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
- die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Einrichtungen
Sie erreichen unsere/n Beauftragte/n für Medizinproduktesicherheit unter:
medizinprodukte-sicherheit(at)diakonie-meissen.de