Interkulturelle Wohngruppen
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Interkulturelle Wohngruppe Riesa
Spinnereistraße 3
01591 Riesa
T 03525 5297-158
M 0173 7401 802
F 03525 5297-159
uma-wg-riesa@diakonie-meissen.de
Interkulturelle Wohngruppe Meißen
Großenhainer Straße 88a
01662 Meißen
M 0151 1765 1605
T 03521 7596 500
uma-wg-meissen@diakonie-meissen.de
Gerlinde Franke
Leitung
Ein Zuhause für heimatlos gewordene Jugendliche
In unseren beiden Wohngruppen bieten wir bis zu 14 minderjährigen Ausländern ab dem 12. Lebensjahr, die ohne ihre Eltern, Sorgeberechtigten oder Familie nach Deutschland eingereist sind, einen sicheren Platz. (Standort Meißen: 2 Gruppen á 8 Personen, 14-18 Jahre / Standort Riesa: 2 Gruppen á 7 Personen, 12-18 Jahre)
Bei uns sollen sie die Möglichkeit erhalten, Sicherheit und Geborgenheit zu finden, die Schule zu besuchen und Orientierung erhalten, sich in Deutschland einzuleben und zurechtzufinden.
Eines der wichtigsten Ziele ist die Integration in Deutschland sowie die Verselbständigung der Jugendlichen um sie in ein möglichst eigenständiges Leben zu entlassen, wenn sie die Volljährigkeit erreicht haben. Außerdem unterstützen wir intensiv das Erlernen der deutschen Sprache, vermitteln deutsche Regeln und Werte und informieren über das hiesige Rechtssystem.
Zu unseren Aufgaben gehört weiterhin:
- die Alltags-, Freizeit- und Feriengestaltung
- die Unterstützung und Begleitung im Asylverfahren
- die Vermittlung und Begleitung zu Ärzten und ggf. die Anbindung in psychologische Betreuung
- Unterstützung bei allen notwendigen Ämter- und Behördengängen
- die sozial-emotionale Förderung
Besonders wichtig ist uns ein wertschätzender, offener und ehrlicher Umgang miteinander. Wir orientieren wir uns am Ansatz der Trauma- sowie der Erlebnispädagogik und arbeiten systemisch-lösungsorientiert. Unsere Schützlinge werden von einem engagierten und multiprofessionellen Team aus Sozialarbeitern, Heilerziehungspflegern und Erziehern rund um die Uhr betreut.
Rechtsgrundlage
Zum Erreichen der Ziele arbeiten wir eng mit den Vormündern und dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes zusammen. Rechtsgrundlage bilden die §§ 34 und 35a in Verbindung mit §41 sowie §45 des SGB VIII. Wenn weiterer Hilfebedarf über die Volljährigkeit hinaus besteht, kann die stationäre Jugendhilfemaßnahme unter bestimmten Vorrausetzungen verlängert werden.
An das Wohngruppengebäude in Riesa angrenzend befindet sich eine separate Trainingswohnung zur Verselbständigung von Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr.
Freizeitgestaltung
Damit die Jugendlichen ihre Freizeit mitgestalten können, steht ihnen ein Garten zur Verfügung, auf dem sie Fußball oder Basketball spielen können. In unserem Garten können sie ihre Ideen bei der Mitgestaltung einfließen lassen und auch selbst Gemüse anbauen. In unserem Freizeit- und Aufenthaltsraum können die Jugendlichen verschiedenen Sport- und Spielmöglichkeiten nachgehen.